🧒 Artikel 1: Obsorge und Kontaktrecht bei Scheidung – Was gilt in Österreich?

Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt

Bei einer Scheidung mit gemeinsamen Kindern ist die Regelung der Obsorge (elterliche Sorge) einer der sensibelsten und wichtigsten Punkte. In Österreich verfolgt das Familienrecht dabei konsequent das Ziel, das Kindeswohl zu schützen – unabhängig von den Konflikten der Eltern.


Was bedeutet „Obsorge“?

Die Obsorge umfasst die Verantwortung für:

  • Pflege und Erziehung
  • Vermögensverwaltung
  • gesetzliche Vertretung des Kindes

Im Regelfall haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht – auch nach der Scheidung. Das bedeutet: Wichtige Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, etwa zu Schulwahl, medizinischer Behandlung oder Wohnort.


Wer bekommt die Obsorge?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Gemeinsame Obsorge mit Hauptwohnsitz bei einem Elternteil
    Der Alltag des Kindes findet meist bei einem Elternteil statt, der andere hat ein Kontaktrecht (Besuchsrecht). Die Obsorge bleibt dennoch bei beiden.
  • Alleinige Obsorge
    Nur in Ausnahmefällen – z. B. bei Gefährdung des Kindeswohls – wird einem Elternteil die alleinige Obsorge übertragen.
  • Doppelresidenzmodell (Wechselmodell)
    Das Kind lebt abwechselnd bei beiden Elternteilen – rechtlich möglich, praktisch aber nur, wenn beide Eltern eng kooperieren.

Kontaktrecht: Das Recht auf Beziehung

Kinder haben das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern. Das Kontaktrecht ist gesetzlich geschützt – auch wenn es Konflikte gibt. Der nicht-hauptbetreuende Elternteil hat Anspruch auf geregelten Kontakt, der kindgerecht gestaltet wird (z. B. jedes zweite Wochenende, Ferienzeiten).


Unser Tipp: Einvernehmliche Lösungen bevorzugt

Gerichte legen Wert auf Einigungen der Eltern. Mediation und Elternberatung können helfen, konstruktive Lösungen zu finden, die allen guttun – vor allem den Kindern.

💰 Artikel 2: Vermögensaufteilung bei Scheidung in Österreich – Wer bekommt was?

Trennung ohne Streit – das gilt für Geld, Haus & Eigentum

Eine Ehe endet – doch wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt? In Österreich regelt das sogenannte „Güterrecht“ die Aufteilung bei einer Scheidung. Und: Nicht alles wird automatisch „halbiert“.


Was wird aufgeteilt?

Zur Aufteilungsgemeinschaft zählen:

  • gemeinsam angeschaffte Haushaltsgegenstände
  • eheliche Ersparnisse (z. B. gemeinsames Konto)
  • gemeinsam genutzte Immobilien oder Fahrzeuge

Alles, was während der Ehe für das gemeinsame Leben angeschafft wurde, wird grundsätzlich hälftig geteilt – sofern keine andere Vereinbarung (z. B. Ehevertrag) vorliegt.


Was bleibt „außen vor“?

Nicht aufgeteilt werden z. B.:

  • Vermögen vor der Ehe
  • Erbschaften & Schenkungen
  • persönliche Gegenstände (z. B. Kleidung, Schmuck)

Diese Dinge gelten als „Eigengut“ und bleiben im Besitz des jeweiligen Ehepartners.


Was passiert mit Schulden?

Auch Schulden können aufgeteilt werden – aber nur, wenn sie im gemeinsamen Interesse gemacht wurden (z. B. Kredit für Hauskauf). Private Schulden eines Partners bleiben bei ihm oder ihr.


Immobilien: besonders komplex

Wenn eine Immobilie (Haus, Wohnung) gemeinsam genutzt oder angeschafft wurde, ist die Aufteilung oft kompliziert. Optionen sind z. B.:

  • Verkauf & Teilung des Erlöses
  • Auszahlung eines Ehepartners
  • Eintragung eines Wohnrechts

Auch hier gilt: Einvernehmliche Regelungen ersparen Zeit, Kosten und Nerven.


Unser Tipp: Frühzeitig Klarheit schaffen

Ein klarer Überblick über Vermögen, Verträge und Eigentumsverhältnisse ist entscheidend. Wir beraten Sie rechtlich fundiert – und helfen, faire und nachhaltige Lösungen zu finden.

Beispiel:



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