🔍 Der Ablauf einer Scheidung – Schritt für Schritt


📞 1. Erstberatung
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung und Klarheit über Ihre Möglichkeiten.
⚖️ 2. Entscheidung: Einvernehmliche Scheidung oder Scheidungsklage?
Gemeinsam klären wir, ob eine einvernehmliche Trennung möglich ist – oder ob eine streitige Scheidung (Scheidungsklage) notwendig und sinnvoll erscheint.
📄 3. Vorbereitung der Unterlagen
Wir unterstützen Sie beim Sammeln und Erstellen aller erforderlichen Unterlagen: Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, Obsorgevereinbarungen etc.
🏛️ 4. Einreichung beim Gericht
Wir übernehmen die Antragstellung oder Klageeinreichung beim zuständigen Bezirksgericht – rechtssicher und professionell.
5. Gerichtstermin & Abschluss
Wir begleiten Sie zum Scheidungstermin und sorgen dafür, dass Ihre Interessen optimal vertreten sind – bis zur fairen und sauberen Trennung.

Gerichtliche Geltendmachung

Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Tod des Erblassers. Das bedeutet, dass der Pflichtrechtsanteil grundsätzlich im Zeitpunkt des Todes zu leisten ist. Zu beachten ist jedoch, dass der Pflichtteilsberechtigte seinen Geldpflichtanteil erst ein Jahr nach dem Tod des Verstorbenen gerichtlich fordern kann (vgl § 765 Abs 2 ABGB). Da der Pflichtteil jedoch mit dem Tod des Erblassers fällig wird, hat der Pflichtteilsberechtigte bis zur Zuwendung einen Anspruch auf gesetzliche Zinsen in Höhe von 4 % (vgl § 778 Abs 2 ABGB).

Der OGH bejaht zwar die Zulässigkeit einer Klage bereits im ersten Jahr, wird jedoch das Verfahren vor Ablauf des ersten Jahres nach dem Tod des Erblasseres beendet, darf der Leistungszeitpunkt (tatsächliche Auszahlung des Pflichtteils) nicht im ersten Jahr liegen.

Die Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt ab Kenntnis der für das Bestehen des Anspruchs maßgebenden Tatsachen. Unabhängig davon gilt eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren ab Tod des Erblassers.

Kontakt

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